bio-finder.com:Biobranchenbuch:Biobranchenverzeichnis
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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER für die Internetplattform www.bio-finder.com (bio-finder-Partnerschaften und Werbeflächen).

1. Vertragsgegenstand
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER betreibt unter der Internetadresse www.bio-finder.com eine Internetplattform rund um das Thema Bio, auf der gewerbliche Anbieter Bioangebote präsentieren können. Bioangebote in diesem Sinne sind Produkte rund um das Thema Bio, auch wenn sie nur als Nebensortiment angeboten werden. Gegenstand des Vertrages (Leistungen der NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER) sind die vom Kunden im Rahmen von bio-finder.de bestellten Produkte.

Hierfür gilt folgendes:

a) Einstellen von gewerblichen Anzeigen
Der Kunde kann eine bestimmte Anzahl von Angeboten in bio-finder.com über einen eigenen Onlinezugang erfassen und einstellen (Onlineerfassung). Es ist ausdrücklich nicht Vertragspflicht NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER, Daten von Angeboten, die nicht mit Hilfe der Onlineerfassung für die Darstellung auf bio-finder.com aufzubereiten oder zu aktualisieren. Die vom Kunden eingestellten Angebote sind über die allgemeine Suchfunktion von bio-finder.com neben allen anderen Angeboten erreichbar.

Unternehmen aus dem Bio Sektor können sich kostenlos auf www.bio-finder.com präsentieren.

b) Bannerwerbung/Sponsoring
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER schaltet und platziert Werbeflächen (sog. Banner und Sponsor-Flächen) an den vereinbarten Stellen auf bio-finder.com. Als Vertragspflicht trifft NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER insoweit die fachgerechte Einbindung des Banners nach dem Stand der Technik bei Vertragsschluss. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Auftragnehmers, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Etwaige Sondervereinbarungen ergeben sich aus dem Werbeauftrag. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch für den Fall, dass solche durch den Auftraggeber übersandt wurden.

Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder animierten Bildern (u.a. Banner), Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

Kampagnenbeginn ist der Zeitpunkt der ersten Schaltung in dem gebuchten Werberaum. Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des seitens des Auftraggebers unterschriebenen Werbeauftrags durch die Auftragnehmerin zustande. Soweit der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und einer Werbeagentur geschlossen werden soll, ist diese verpflichtet, der Auftragnehmerin vor Vertragsabschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug zukommen zu lassen. Vertragsgegenstand ist die Einstellung und Ausstrahlung von Werbemitteln auf den dafür vorgesehenen Werbeträgern durch die Auftragnehmerin gemäß dem Werbeauftragsformular, aus dem sich auch Sondervereinbarungen ergeben können.

d) Hosting
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER hält das übergebene Angebot des Kunden, die Kundenhomepage und Werbeflächen - ggf. mit Link - als Webhosting-Provider auf ihren Servern gespeichert und abrufbereit (sog. Hosting). NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER schuldet nicht die Übermittlung der Information an den abrufenden Nutzer; dies ist ausschließlich Sache des durch den Nutzer beanspruchten Netzbetreibers. NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit der Daten von 98 % der Vertragsdauer.

Bei Störungen des Serverbetriebes wird NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER um unverzügliche Beseitigung bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (zwischen 21 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen. Die Server von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER sind nach dem bei Vertragsschluss üblichen Stand der Technik mit Sicherungseinrichtungen gegen Datenverlust, unbefugten Datenzugriff und Virenbefall ausgerüstet.

3. Verlinkungen & Inhalte
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der gelieferten Inhalte verantwortlich, ebenso für solche Inhalte, auf die verlinkt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Werbung so auszugestalten, dass sie nicht gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem bestätigten Werbeauftrag. Der Auftraggeber wird insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, das Jugendschutzrecht verstoßen oder die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV).

Der Auftraggeber wird insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, das Jugendschutzrecht verstoßen oder die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV).

Der Auftraggeber wird außerdem Inhalte, die in sonstiger Weise pornografisch sind, in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden, (relatives Verbot i. S. d. § 4 Abs. 2 JMStV) nur liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder bewerben, wenn er sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe). Diese Voraussetzung wird derzeit nur für solche Inhalte als erfüllt betrachtet, die in einer geschlossenen Benutzergruppe angeboten werden oder auf die von der geschlossenen Benutzergruppe verlinkt wird. Das Zugänglichmachen entsprechender Inhalte in anderen Bereichen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, zu deren Abschluss der Auftraggeber unaufgefordert an die Auftragnehmerin herantreten wird.

Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (relatives Verbot i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), wird der Auftraggeber nur anbieten, wenn er durch technische Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Das Angebot entsprechender Inhalte ist der Auftragnehmerin vorab schriftlich anzuzeigen und darf nur erfolgen, wenn die Auftragnehmerin nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.

Der Auftraggeber hat seine Inhalte und seine verlinkten Inhalte i.S.d. § 12 JMStV zu kennzeichnen und die Werbegestaltungsvorgaben des § 6 JMStV einzuhalten.

Der Auftraggeber hat seine Inhalte und seine verlinkten Inhalte gem. § 11 Abs. 1 JMStV für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm zu programmieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Voraussetzungen zur Zeit voraussichtlich nur vom "ICRA Standard" erfüllt werden.

Der Auftraggeber hat digital übermittelte Unterlagen frei von sogenannten Computerviren oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die grundsätzlich dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen von Schadensquellen auf einer übermittelten Datei wird die Auftragnehmerin von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

4. Zugesicherte Leistungen
NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER sichert für keine seiner vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften (z.B. Werbewirksamkeit, Umsatz- und Gewinnverbesserung) zu.

5. Ausführungsfrist
Die übernommenen Leistungen führt NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER innerhalb von maximal 4 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung und Vorliegen aller vom Kunden benötigten Daten aus.

6. Haftung

a) Für etwaige Schäden haftet NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER für sich und ihre Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so ist die Haftung durch NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER auf solch typische Schäden begrenzt, die für NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER bei Vertragsschluss vernünftiger Weise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung für einen Vermögensschaden auf EUR 2.500,00 beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und einer Haftung von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER nach dem Produkthaftungsgesetz.

b) Für den Inhalt der mit Hilfe des von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER gesetzten Links an wählbaren URL (Ziffer 1c) dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Soweit NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER eine Haftung gegenüber einem Dritten aufgrund der Verlinkung zu einem in irgendeiner Form rechtswidrigen Inhalt treffen sollte, ist der verantwortliche Kunde verpflichtet, NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER von allen hieraus resultierenden Schäden freizustellen.

7. Rechnungsstellung/Preisänderung

a) Die Vergütung der Leistung von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER wird mit Rechnungsstellung für die Vertragslaufzeit bzw. den jeweiligen Verlängerungszeitraum vorschüssig zur Zahlung fällig. Soweit abweichend hiervon eine monatliche Zahlungsweise vereinbart ist, ist NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER berechtigt, im Falle eines Rückstandes des Kunden mit einer fälligen Zahlung von mehr als 30 Tagen das gesamte Entgelt für die verbleibende Laufzeitperiode insgesamt vorschüssig zur Zahlung zu verlangen.

b) Es gelten die jeweiligen Listenpreise von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER, die berechtigt ist, Preisänderungen zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode vorzunehmen.

c) Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12 Monaten ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der beabsichtigten Preiserhöhung zu; dieses Kündigungsrecht ist durch den Kunden mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preiserhöhung auszuüben.

d) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung von Auftrag und dessen Bestätigung in Kraft und endet mit Ablauf der Schaltperiode, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Bei Kündigungen von Festbuchungen wird der Preis für den gesamten Buchungszeitraum, abzüglich ersparter Aufwendungen, berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt.

8. Zahlungsverzug/Sperre/Löschen von Inhalten

a) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER dadurch nicht.

b) NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER ist berechtigt, durch den Kunden eingebrachte Inhalte, die keine Angebote im Sinne dieses Klauselwerkes darstellen, die nicht oder nicht mehr als Gewerbeangebot verfügbar sind oder die gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen ganz oder teilweise von der Plattform bio-finder.com zu entfernen. Des Weiteren kann NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER Darstellungen ablehnen oder löschen, die die werbliche Darstellung des Unternehmens des Kunden gegenüber den Angeboten als solchen unangemessen in den Vordergrund rücken. Der Kunde wird von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER über die erfolgte Löschung informiert. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit er nicht 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.

9. Mehrfachplatzierung von Gewerbeanzeigen
MEDIA - LORENA TOEPPICH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Angebote auch über andere Websites als bio-finder.com erreichbar zu machen, solange sie die gleichen Inhalte der Plattform bio-finder.com beinhalten zu veröffentlichen.

10. Sonstige Bestimmungen & Angaben

a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.

b) Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist.

c) Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

d) Der Auftragnehmer und der Auftraggeber (gemeinsam "Vertragspartner") verpflichten sich, während der Laufzeit des Werbeauftrages und drei Jahre danach alle von dem offen legenden Vertragspartner schriftlich oder mündlich als "vertraulich" gekennzeichneten bzw. bezeichneten oder als vertraulich vorausgesetzten Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind (im Folgenden: "Vertrauliche Informationen"), geheim zu halten. Dies gilt auch für das Auftragsformular, aber nicht für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die zeitliche Begrenzung der Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch zugunsten und zu Lasten von NEW MEDIA DESIGN - SCHNEIDER. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.

Stand: 2013

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