„Nur wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin” wirbt ein gängiger Slogan um das Vertrauen der Kundschaft. Ins Schwitzen könnten jetzt die Bäcker geraten, wenn ihr Roggenbrötchen auf den Prüfstand käme: Ist so viel Roggen drin, wie der Kunde vermuten darf? Bei weitem nicht.
Tatsächlich hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass der Mindestanteil an Roggen beim Roggenbrötchen bei 50,1 % liegen soll. Diese Zielmarge wird jedoch selten erreicht, wie der Herdecker Bäckermeister Karl Hagenkötter bekennt: „Unser Roggenmehl-Anteil liegt bei 25 %, nimmt man das Roggenmalz noch hinzu und berücksichtigt den Sauerteig, der ja auch zu 50 % Prozent aus Roggenmehl besteht, kommen wir auf 40 %.”
Nun könnte Bäckermeister Hagenkötter mit einem einfachen Trick die Absicht des Gesetzgebers unterlaufen und sein Roggenbrötchen umtaufen: „Doch eine Umbenennung auf ,Schusterjunge' ist bei unseren Kunden ... Bericht lesen
Quelle: derwesten.de