Bio Suisse nennt in einer Mitteilung folgende 4 Gründe für die Ablehnung des Pakets:
1. Fehlende GVO-Freiheit
2. Einführung des sektoriellen Biolandbaus durch die Hintertür
3. Aufhebung der Höchsttierbestände
4. Stillstand in Ökologie und Tierwohl
Bio Suisse unterstützt zwar grundsätzlich die vorgeschlagene Qualitätsstrategie, verlangt aber inhaltliche Korrekturen.
Bio Suisse ist sehr enttäuscht über die heute vorgelegte Fassung des Berichtes der Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen FHAL.
Denn die grundsätzliche Ausrichtung, die Abstützung auf BV Art. 104, der Aufbau und viele der vorgeschlagenen Massnahmen sind gut und gehen in eine Richtung, die auch von den Biobäuerinnen und Biobauern unterstützt wird. Die Qualitätsstrategie mit einer starken ökologischen Komponente ist prinzipiell als Notwendigkeit anerkannt. Sie erscheint als
Absichtserklärung, aber leider ohne ausreichende Inhalte, an verschiedenen Stellen im Bericht.
Vier inakzeptable Punkte
Vier Punkte müssten laut Bio Suisse im Interesse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft korrigiert werden:
1. Die GVO-Freiheit ist zwar als Vision aufgeführt. Sie ist aber im Bericht weder Bestandteil der Qualitätsstrategie noch von Swissness. Gentechnik wird in allen Umfragen von der Landwirtschaft, den Verarbeitern, dem Handel und den Konsumenten klar abgelehnt. In der Schweiz gibt es darum heute keine GVO-Lebensmittel. Dieser Vorteil
muss unbedingt zur Positionierung genutzt werden.
2. Der sektorielle Biolandbau – ein Betrieb, auf dem gleichzeitig Bio- und Nichtbiolandwirtschaft betrieben wird ... Bericht lesen
Quelle: schweizerbauer.ch